Dieses Verzeichnis dient als unverbindliche Orientierungshilfe für einen schnellen Überblick.
Alle Links leiten extern direkt zur offiziellen Publikationsdatenbank der DGUV weiter. Dort stehen die Dokumente als kostenfreies PDF bereit. Diese Übersicht ersetzt nicht die eigene Prüfung beim Herausgeber.
Die Bereitstellung und der Betrieb von gewerblichen Arbeitsmitteln (wie Fahrzeugen, Regalanlagen, Leitern oder Anschlagmitteln) unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Auflagen nach der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV):
Die Pflicht zur Analyse (§ 3 BetrSichV): Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Im Rahmen dieser Beurteilung müssen die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Nutzung ermittelt sowie die Fristen für regelmäßige Wiederholungsprüfungen eigenverantwortlich festgelegt werden.
Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung (§ 14 BetrSichV): Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen systematisch durch eine hierzu befähigte Person kontrolliert werden. Diese Prüfungen sowie deren Ergebnisse sind zwingend zu dokumentieren und am Betriebsort für die zuständigen Behörden bereitzuhalten.
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Die technische Regel TRBS 1203 legt die strengen Kriterien für „zur Prüfung befähigte Personen“ fest. Sie definiert, welche Voraussetzungen ein Prüfer erfüllen muss, um Arbeitsmittel rechtssicher und fachgerecht kontrollieren zu dürfen.
Garantierte Qualifikation: Jede Prüfung wird ausschließlich auf Basis einer einschlägigen technischen Berufsausbildung bzw. eines Studiums, nachgewiesener Berufserfahrung sowie einer zeitnahen und kontinuierlichen Prüfpraxis im jeweiligen Fachgebiet durchgeführt.
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